Bereits seit 2002 beteiligt die Österreichische Post AG freiwillig und als eines der wenigen Unternehmen Österreichs ihre Mitarbeiter*innen am Unternehmenserfolg.
Die Mitarbeiter*innenbeteiligung1 für das Jahr 2024 wird von 813,- Euro auf 836,- Euro erhöht und kommt nach dem Beschluss in der Hauptversammlung am 9. April 2025 zur Auszahlung.
1) Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter*innen der Österreichischen Post AG, der Post Wertlogistik GmbH und der Post 108 Beteiligungs- & Dienstleistungs GmbH, die im Kalenderjahr 2024 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Unter den gleichen Rahmenbedingungen sind auch jene Mitarbeiter*innen, die aus der Österreichischen Post AG in die Post Business Solutions GmbH gewechselt sind, anspruchsberechtigt. Mitarbeiter*innen, die im Jahr 2024 aus Tochtergesellschaften in die Österreichische Post AG gewechselt sind, haben nur dann einen Anspruch, wenn sie auch in der Tochtergesellschaft die Unternehmensbeteiligung erhalten haben. Teilbeschäftigte Mitarbeiter*innen erhalten einen entsprechend aliquotierten Betrag. Wenn für einzelne Mitarbeiter*innen Ausschlussgründe zum Tragen kommen, erfolgt keine Auszahlung, beispielsweise bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Austritt ohne wichtigen Grund oder bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder bei disziplinären Verfehlungen. Die Prämienauszahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft.
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